Gips am Steuer

 

Darf ich mit Gips Autofahren?

 

Kurz gesagt, lieber nicht! Ein Gipsverband erlaubt nur eine stark eingeschränkte Bewegungsfreiheit, er ist starr und unflexibel. Damit können Sie in ungewöhnlichen Situationen häufig nicht mehr ausreichend reagieren und gefährden sich selbst sowie andere Verkehrsteilnehmer. Wer sich trotz Gipsarm hinters Steuer setzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die von der Polizei mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Denn grundsätzlich darf am Straßenverkehr nur derjenige teilnehmen, der gewährleisten kann, dass andere Personen nicht gefährdet werden.

 

Vorsicht auch bei Unfällen: Verkehrsteilnehmer, die trotz Gips-Bandagen auf Ihr Auto oder Fahrrad nicht verzichten wollen, riskieren bei einem Unfall den Versicherungsschutz, da solche Fahrten als grob fahrlässig zu werten sind. Dies gilt sogar für den Fall, dass Sie nicht Schuld sind.

 

Unser Tipp: Als Gipsträger, egal ob Arm oder Bein, sollten Sie sich nicht ans Steuer setzen! Benutzen Sie bis zur Entfernung des Verbandes lieber die öffentlichen Verkehrsmittel! Ausnahme: Die Fahrt im Automatikfahrzeug mit dem linken Bein im Gips stellt in der Regel kein Problem dar, dennoch sollten Sie sich nach Ihrem Versicherungsschutz erkundigen. 

Mario Fritsch

Dipl. Gipsverbandmeister (NL)
Bahnhofstrasse 79

42781 Haan

 

Tel: 0172-2628476

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